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GERMAN INFO

Rechtsinformation

Unten ist ein sehr kurzer Überblick über das Eigentumsrecht und wer kann Immobilien in Zypern kaufen. Wir sind in der Lage, mit Rechtsberatung zu helfen und werden Ihnen helfen, einen Anwalt zu kontaktieren, der ihre Beratung und Dienstleistungen an Ihre spezifischen Bedürfnisse anpassen wird.

ZYPERN RECHTSANLAGE - ÜBERBLICK

Die Rechtsordnung beruht auf denselben Grundsätzen wie im Vereinigten Königreich und alle Gesetze, die die Geschäftsangelegenheiten regeln, und die Verfahren beruhen im Wesentlichen auf dem englischen Recht, das für die meisten Expatriates Immobilienkauf und andere Rechtsgeschäfte verständlich macht. Das kontinentale System des Verwaltungsrechts, nach dem die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsentscheidungen gerichtlich kontrolliert werden kann, wurde aufgrund der Verfassung eingeführt und angewandt.

                                

ÄNDERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN

Zypern wurde am 1. Mai 2004 Vollmitglied der EU, was zu zahlreichen Änderungen für EU-Staatsangehörige führte, die in Zypern Immobilien kaufen wollten: -

1. Ein in Zypern ansässiger EU-Staatsangehöriger ist berechtigt, in Zypern uneingeschränkt Eigentum zu erwerben und muss keine Genehmigung von einer Behörde erhalten.

2. EU-Staatsangehörige, die nicht in Zypern ansässig sind, dürfen so viel Land kaufen, wie sie es wünschen, sondern beschränken sich darauf, ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben, für die eine Genehmigung durch den Ministerrat erforderlich ist.

3. Um die Vorstellung von Freizügigkeit von Personen und Gütern einzuhalten, wurden bestimmte Beschränkungen aufgehoben. Bürger der EU können ohne Einschränkung auch nur mit ihrem Nationalen Ausweis in Zypern einreisen, vorausgesetzt, es gibt ein Foto.

4. Wechselkontrollbeschränkungen sind nicht mehr in Kraft und es ist nicht mehr zu beweisen, dass Eigentum von externen Fonds erworben wurde.

5. Die Investitionspolitik in Zypern ist liberal und ermöglicht eine 100% ige ausländische Beteiligung in allen Wirtschaftszweigen, nicht nur für EU-Staatsangehörige, sondern auch für Investoren aus Drittländern, sofern in den Rechtsvorschriften nichts anderes festgelegt ist. z.B. Der Erwerb und die Entwicklung von Grundstücken.


 

Mehrwertsteuer - Neues Gesetz & Klärungen Mehrwertsteuer in Zypern beträgt 19%.

Für Immobilienkäufer:

a] Der Antragsteller muss einen ständigen Wohnsitz in Zypern sein, bevor der Kaufvertrag unterzeichnet.

b] Der Kaufvertrag wird mit 19% MwSt unterzeichnet. Eine Rückstellung wird hinzugefügt, dass im Falle der Käufer durch die Mehrwertsteuerbehörden genehmigt wird, er den Verkäufer mit der Zustimmung zur Verfügung stellen wird und der Verkäufer die Differenz zurück von der Mehrwertsteuer (Form 4B) geltend machen, wenn er sie bereits an die Behörden gezahlt hat (Mehrwertsteuer alle 3 Monate zu entrichten). Nach der Genehmigung wird jede zweite Zahlung von 5% tragen. Wenn der Verkäufer die Rückkehr aus der Mehrwertsteuer erhält, entweder er zahlt es sich an den Käufer zurück oder gibt ihm eine Gutschrift.

c] Im Falle eines im Bau Sach die Wasser- und Stromrechnungen müssen dem Käufer nach der Lieferung der Immobilie innerhalb von 6 Monaten nach der Mehrwertsteuer gesendet werden.

Deshalb ist eine E.U. Bürger, der nicht einen ständigen Wohnsitz in Zypern ist, kann diesen Vorteil nicht bekommen, wenn er zum ersten Mal nach Zypern kommt, wird ein permanent resident und nach 2 Jahren kauft eine Immobilie.


 

Stempelsteuer

Neues Gesetz Veröffentlicht am 30.01.2013

 

Neue Preise wurden für die Stempelsteuer beim Kauf einer Immobilie in Zypern angekündigt, die am 1. März 2013 in Kraft treten.

Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Transfersteuer, das ist eine andere Abgabe.

Die Änderung ist die Einführung einer ersten Stufe von € 5.000, die steuerfrei ist. Dies ist eines der wenigen Beispiele für Steuern, die in den vergangenen Jahren anstiegen

Die neuen Kurse für alle Verträge sind wie folgt:

1 - 5.000     ***    Null - Pflicht

5,001 - 170.000 € 1,5 pro € 1.000 Wert (d. H. 1,5 € pro Tausend)

170.001 - Und über € 2.0 pro € 1.000 Wert (i.e. € 2.0 pro Tausend)

Die Höchstgebühr beträgt € 20.000.

Zum Beispiel wird eine für 250.000 € verkaufte Immobilie die Stempelsteuer wie folgt tragen:

Die ersten € 5.000 Tragen Sie einen Nullkurs 0

Weiter € 165.000 Trag € 1,5 pro Tausend 247,50

Der Rest € 80.000 Tragen Sie € 2,0 pro Tausend 160,00

€ 250.000 Gesamtstempelsteuer 407,50


 

Eigentumsübertragungsgebühren

Neues Gesetz 10.12.12

 

Nach der einstimmigen Abstimmung des Abgeordnetenhauses, um die Eigentumsübertragungsgebühren für einen Zeitraum von sechs Monaten, der am 2. Dezember 2011 in Kraft getreten ist, zunächst abzuschaffen oder zu reduzieren. Dies wurde zunächst bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. Das Parlament der Zypernischen Republik hat jedoch Nun eine weitere Erweiterung des Gesetzes für weitere 2 Jahre. Der neue Stichtag ist der 31. Dezember 2014.

- Das Gesetz gilt nur für den ersten Wohnsitz des Käufers

- Bis zum 31. Dezember 2014 wird die Mehrwertsteuer von 19% auf nur 5% gesenkt, wenn das Eigentum der Hauptwohnsitz des Käufers in Zypern ist.

Für diejenigen, die Mehrwertsteuer auf ihren Hauskauf zahlen, werden keine Überweisungsgebühren fällig.

Für diejenigen, die keine Mehrwertsteuer auf ihren Kauf zahlen, werden die Eigentumsübertragungsgebühren um 50% gesenkt. [Nur auf neue Eigenschaften. Wiederverkaufsobjekte haben keine V.A.T. Transfergebühren werden in voller Höhe bezahlt]. 


 

BEISPIELE:

Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 100.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 3.300
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 1.650 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 130.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 4.800
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 2.400 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
--------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 150.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 5.800
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 2.900 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
-----------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 170.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 6.800
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 3.400 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
--------------------------------

Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 200.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 9.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 4.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 300.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 17.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 8.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
--------------------------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 400.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 25.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 12.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
-------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 500.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 33.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 16.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
---------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 600.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 41.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 20.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
-----------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 700.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 49.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 24.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
------------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 800.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 57.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 28.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
----------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 900.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 65.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 32.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
-----------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 1.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 73.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 36.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)

--------------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 1.100.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 81.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 40.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
----------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 1.200.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 89.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 44.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs eine Mehrwertsteuer gibt)

--------------------------------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 1.300.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 97.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 48.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
-------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 1.400.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 105.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 52.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 1.500.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 113.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 56.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
-----------------------------------------------------

Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 1.600.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 121.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 60.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
-------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 1.700.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 129.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 64.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
---------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 1.800.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 137.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 68.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 1.900.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 145.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 72.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
----------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 2.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 153.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 76.600 oder NULL (falls vorhanden
MwSt. Während des Kaufs)
-----------------------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 2.500.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 193.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 96.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
-------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 3.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 233.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 116.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
-----------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 3.500.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 273.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 136.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
-------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 4.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 313.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 156.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
--------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 4.500.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 353.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 176.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 6.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 473.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 236.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
--------------------------------------

Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 7.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 553.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 276.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 8.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 633.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 316.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
-----------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 9.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 713.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 356.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
--------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 10.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 793.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 396.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
--------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 11.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 873.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 436.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
----------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 12.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 953.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 476.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
----------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 13.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 1.033.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 516.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
-----------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 14.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 1.113.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 556.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
---------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 15.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 1.193.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 596.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
-----------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 16.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 1.273.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 636.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 17.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 1.353.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 676.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 18.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 1.433.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 716.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 19.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 1.513.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 756.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
-----------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 20.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 1.593.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 796.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
--------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 21.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 1.673.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 836.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
-----------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 22.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 1.753.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 876.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
-----------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 23.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 1.833.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 916.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
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Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 24.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 1.913.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 956.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
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Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 25.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 1.993.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 996.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)
------------------------------
Für eine Immobilie mit einem Verkaufspreis von 30.000.000 Euro:
Vorherige Übertragungsgebühren: 2.393.200
NEUE TRANSFERGEBÜHREN: 1.196.600 oder NULL (wenn es während des Kaufs Mehrwertsteuer gibt)